Tätigkeitsgebiete

Die Anwaltskanzlei Köppel berät und vertritt Unternehmen und Einzelpersonen in allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in den Rechtsgebieten Handelsrecht, allgemeines Vertragsrecht, besonders oft in einem internationalen Kontext, Gesellschaftsrecht und M&A.

Die Anwaltskanzlei Köppel verfügt insbesondere über umfangreiche Erfahrung in Bezug auf folgenden Themenkreisen:

Gesellschaftsrecht:

Im Bereich Gesellschaftsrecht sind wir insbesondere in den folgenden Gebieten tätig:

  • Strukturierung von geplanten Geschäftstätigkeiten, inklusive Auswahl Standort und Auswahl der geeigneten Rechtsform;
  • Gründung und Liquidation;
  • Aktionärsbindungsverträge und Investitionsverträge;
  • Unternehmensreorganisation, Unternehmensrestrukturierung, Kapitalveränderungen, etc.;
  • Beratung der Geschäftsleitungs- und Verwaltungsorgane und persönliche Beratung von Unternehmern und Geschäftsinhabern;
  • Beratung in Bezug auf Corporate Governance, Beratung hinsichtlich Durchführung von Generalversammlungen;
  • Beratung in Bezug auf Aktionärsrechte.

Komplexe Verträge und Projekte:

  • Distributions- und Vertriebsverträge;
  • Lizenz-, Agentur- und Kommissionsverträge;
  • Kaufverträge aller Art;
  • Werkverträge;
  • Produktionsverträge;
  • Entwicklungskooperationen;
  • Projektverträge und Joint Venture Verträge;
  • Zusammenarbeitsverträge verschiedenster Art;
  • Architektenverträge;
  • Dienstleistungsverträge;
  • Arbeitsverträge, inklusive Entsendungsverträge;
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen.