Tätigkeitsgebiete
Die Anwaltskanzlei Köppel berät und vertritt Unternehmen und Einzelpersonen in allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in den Rechtsgebieten Handelsrecht, allgemeines Vertragsrecht, besonders oft in einem internationalen Kontext, Gesellschaftsrecht und M&A.
Die Anwaltskanzlei Köppel verfügt insbesondere über umfangreiche Erfahrung in Bezug auf folgenden Themenkreisen:
Gesellschaftsrecht:
Im Bereich Gesellschaftsrecht sind wir insbesondere in den folgenden Gebieten tätig:
- Strukturierung von geplanten Geschäftstätigkeiten, inklusive Auswahl Standort und Auswahl der geeigneten Rechtsform;
- Gründung und Liquidation;
- Aktionärsbindungsverträge und Investitionsverträge;
- Unternehmensreorganisation, Unternehmensrestrukturierung, Kapitalveränderungen, etc.;
- Beratung der Geschäftsleitungs- und Verwaltungsorgane und persönliche Beratung von Unternehmern und Geschäftsinhabern;
- Beratung in Bezug auf Corporate Governance, Beratung hinsichtlich Durchführung von Generalversammlungen;
- Beratung in Bezug auf Aktionärsrechte.

Komplexe Verträge und Projekte:
- Distributions- und Vertriebsverträge;
- Lizenz-, Agentur- und Kommissionsverträge;
- Kaufverträge aller Art;
- Werkverträge;
- Produktionsverträge;
- Entwicklungskooperationen;
- Projektverträge und Joint Venture Verträge;
- Zusammenarbeitsverträge verschiedenster Art;
- Architektenverträge;
- Dienstleistungsverträge;
- Arbeitsverträge, inklusive Entsendungsverträge;
- Allgemeine Geschäftsbedingungen.
